|
|
|
|
|
|
Meine Leistungen
Ein steuerlicher Berater
übernimmt für selbstständige Unternehmen wie Gewerbebetriebe
für Handwerk und Dienstleistung der verschiedensten Gesellschaftsformen,
für freiberufliche Tätigkeit und für Arbeitnehmer
eine umfassende Beratung in Fragen des Steuerrechts
und des Unternehmensrechts.
|
|
Zum Aufgabengebiet der steuerlichen Berater gehören aber auch die Erstellung
von Jahresabschlüssen (Bilanzen sowie Gewinn-
und Verlustrechnung, eine Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung).
Weiterhin übernehmen steuerliche Berater auch die komplette Finanzbuchhaltung
und / oder Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter
des Unternehmens.
Für Steuerpflichtige fertigt ein steuerlicher Berater Steuererklärungen
an, zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung,
die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung. |
Steuerrecht
Steuern gehören zu den öffentlich-rechtlichen
Abgaben (Gebühren sind hingegen Vergütungen für ein bestimmtes
Verwaltungshandeln, Beiträge sind vom Bürger ohne konkrete Gegenleistung
des Staates zu zahlen). Das Steuerrecht regelt somit Höhe und Art
einer staatlichen Eingriffshandelns in das wirtschaftliche Handeln von
Bürgern und Unternehmen. Das materielle Steuerrecht (also konkrete
Steuerrechtstatbestände und der daraus zu erhebende Betrag) ergibt
sich aus Einzelgesetzen von Kommunen, Ländern und Bundesstaat.
Die Steuern kann man einteilen nach dem Gegenstand
der Besteuerung. Besitzsteuern werden z.B. vom Einkommen (Einkommensteuer,
Körperschaftssteuer usw.) oder vom Ertrag (Gewerbesteuer) oder vom
Vermögen (Grundsteuer) erhoben. Verkehrssteuern hingegen (z.B. Umsatz-,
Grunderwerb- und Kraftfahrzeugsteuer) sind an die Vorgänge des Wirtschaftslebens
und des Verkehrs mit Gütern und Leistungen gebunden. Die Verbrauchssteuern
schließlich werden vom Verbrauch bestimmter Güter erhoben,
also beispielsweise die Tabaksteuer.
Das Einkommensteuergesetz, welches die Besteuerung
des Einkommens natürlicher Personen regelt, gehört aufgrund
vieler Ausnahmebestimmungen zu den schwierigsten Rechtsgebieten der Bundesrepublik.
Gerade hierbei ist die Arbeit eines steuerlichen Beraters besonders gefragt.
Aber auch die korrekte Abrechnung der wichtigsten Verkehrssteuer, der
Umsatzsteuer, erfordert schon bei einem kleineren Unternehmen einen erheblichen
Zeitaufwand, was ein steuerlicher Berater günstiger übernehmen kann.
Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluß wird auf der Grundlage
einer ordnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvorfälle
und des Vermögens eines Unternehmens zum Ende eines Abrechnungszeitraumes
erstellt.
Er beinhaltet alle Leistungen und alle Aufwendungen eines Unternehmens
nach vollständigen, richtigen, zeitgerechten und geordneten Aufzeichnungen
in einem festgelegten Zeitraum. Er gibt Auskunft über die Wirtschaftlichkeit
des betrieblichen Geschehens mit einem entsprechenden Ergebnis als Gewinn
oder Verlust der unternehmerischen Leistung in diesem Zeitraum.
Der Jahresabschluss ist von den Unternehmen zusammen mit den Steuererklärungen
zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer an das zuständige
Finanzamt einmal im Jahr einzureichen.
Finanzbuchhaltung
Die Grundlage für eine vollständige,
richtige und zeitgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle
eines Unternehmens sind Buchungsbelege wie Rechnungen, Verträge,
Quittungen und Bankauszüge. Aber auch interne Belege wie Lohnlisten,
Inventarlisten, Dienstreiseaufzeichnungen und Fahrtenbücher gelten
als Buchungsbelege.
Jeder Beleg hat gesetzlich festgelegte Mindestangaben zu enthalten. Die
Belege der Bargeschäfte sind in einem Kassenbuch aufzuzeichnen. Die
bargeldlosen Geschäfte (Banküberweisungen) werden auf den Bankauszügen
der Geschäftsbank aufgezeichnet.
Diese Buchungsbelege sind in zeitlicher und sachlicher Ordnung auf Bestands-
und Erfolgskonten so zu erfassen, dass eine Auswirkung auf das Betriebsvermögen
und den betrieblichen Erfolg jederzeit ersichtlich gemacht werden kann.
In der Regel übernimmt der steuerliche Berater die inhaltliche Zuordnung
und die Erfassung der in den Belegen enthaltenen Daten. Die Auswertung
dieser Daten wird in der Summen- und Saldenliste, der betriebswirtschaftlichen
Auswertung, der Offenen-Posten-Liste und der Umsatzsteuervoranmeldung
mit Hilfe der EDV dokumentiert.
Jeder Unternehmer ist jedoch verpflichtet, Belege ordnungsgemäß
in zeitlich geordneter Reihenfolge zu erstellen und aufzubewahren. Dazu
gehören alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge,
Bankauszüge, Kassenbücher und Eigenbelege.
Lohnbuchhaltung
Bei eigenen Mitarbeitern des Unternehmers sind
entsprechend den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen monatliche Lohnabrechnungen
vorzunehmen. Die im Arbeitsvertrag festgelegte Höhe der Löhne
bzw. Gehälter sind je Arbeitnehmer die Grundlage für die Berechnung
der Lohnsteuer und der Beiträge zur Sozialversicherung.
Die Lohnbuchhaltung ist so zu führen, daß jeder Arbeitnehmer
im Monat eine Brutto-Netto-Abrechnung erhält, die Höhe der Lohnsteuer
und des Solidaritätszuschlages in einer Lohnsteueranmeldung erfasst
werden kann und die Sozialversicherungsbeiträge in einem Beitragsnachweis
für die zuständige Krankenkasse abgerechnet werden können.
Außerdem ist für jeden Arbeitnehmer ein monatliches Lohnkonto
zu führen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zum Lohnsteuerabzug
und Solidaritätszuschlag und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen
für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil einzuhalten.
Die finanziellen Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen
sind Betriebsausgaben des Unternehmens.
Betriebswirtschaftliche
Beratung
Der Aufgabenschwerpunkt eines steuerlichen Beraters
ist die Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und die Betreuung seiner
Mandanten bei steuerlichen Fragen.
Mit der monatlichen Auswertung der Buchführungsergebnisse erkennt
der steuerliche Berater, ob Probleme bei der Rentabilität und Liquidität
des Unternehmens auftreten und kann rechtzeitig Lösungsvorschläge
zur weiteren Unternehmensführung einbringen.
Auch durch die Erstellung neuer Unternehmenskonzepte
mit Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einem Investitions- und
Finanzierungsplanung kann man wirtschaftliche Probleme zu einer optimalen
Lösung führen.
Entscheidend ist auch die richtige Auswahl der
Unternehmensform.
Der Begriff des Unternehmens umfasst Einzelunternehmer und Gesellschaften
-wie Personengesellschaften (GbR, OHG,KG) und Körperschaften (AG,
GmbH, Unternehmergesellschaft, Limited) und Mischformen (GmbH & Co.KG, eG). Eine bestehende
Unternehmensform kann auch in eine andere Unternehmensform umgewandelt
werden, wenn besondere Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Mitbestimmungsrechts,
des Haftungsrechts und des Steuerrechts neu gestaltet werden sollen.
Mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung ist die Wahl der Unternehmenform
bei einer Unternehmengründung mit allen Vor- und Nachteilen gründlich
abzuwägen.
Existenzgründer
Existenzgründer unterschätzen oftmals
die Möglichkeiten, die sich durch einen professionellen Unternehmensberater
ergeben können. Mit Blick auf die in der Regel
angespannte Finanzlage bei einer Neugründung wird aber hierbei an
der falschen Stelle gespart.
Ausgehend vom gut durchdachten und realisierbaren Unternehmenskonzept,
der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und dem Investitions- und Finanzierungsplan
sind die Voraussetzungen zur Erreichung des geplanten Unternehmenszieles
in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer zu fixieren und die in der Folge
auftretenden Störungen rechtzeitig zu analysieren und die Ursachen
dieser Probleme zu beseitigen.
Wichtige Beratungsschwerpunkte sind u.a. auch
die Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt eines
Beleges (Rechnung), die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuches,
die wichtigsten Regelungen im Umsatzsteuerrecht, notwendige Informationen
bei der Einstellung von Arbeitnehmern und das Führen eines Fahrtenbuches
bei gemischt genutzten Kraftfahrzeugen.
|
|