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STEUERKANZLEI MONIKA KÖHLER
Steuerrechtliche Beratung, Grimma

 
           
   



 
 
 
 
 
 
 
 

Meine Leistungen

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Zum Aufgabengebiet der steuerlichen Berater gehören aber auch die Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung, eine Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung). Weiterhin übernehmen steuerliche Berater auch die komplette Finanzbuchhaltung und / oder Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter des Unternehmens.
Für Steuerpflichtige fertigt ein steuerlicher Berater Steuererklärungen an, zum Beispiel die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftssteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung.

Steuerrecht

Steuern gehören zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren sind hingegen Vergütungen für ein bestimmtes Verwaltungshandeln, Beiträge sind vom Bürger ohne konkrete Gegenleistung des Staates zu zahlen). Das Steuerrecht regelt somit Höhe und Art einer staatlichen Eingriffshandelns in das wirtschaftliche Handeln von Bürgern und Unternehmen. Das materielle Steuerrecht (also konkrete Steuerrechtstatbestände und der daraus zu erhebende Betrag) ergibt sich aus Einzelgesetzen von Kommunen, Ländern und Bundesstaat.

Die Steuern kann man einteilen nach dem Gegenstand der Besteuerung. Besitzsteuern werden z.B. vom Einkommen (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer usw.) oder vom Ertrag (Gewerbesteuer) oder vom Vermögen (Grundsteuer) erhoben. Verkehrssteuern hingegen (z.B. Umsatz-, Grunderwerb- und Kraftfahrzeugsteuer) sind an die Vorgänge des Wirtschaftslebens und des Verkehrs mit Gütern und Leistungen gebunden. Die Verbrauchssteuern schließlich werden vom Verbrauch bestimmter Güter erhoben, also beispielsweise die Tabaksteuer.

Das Einkommensteuergesetz, welches die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen regelt, gehört aufgrund vieler Ausnahmebestimmungen zu den schwierigsten Rechtsgebieten der Bundesrepublik. Gerade hierbei ist die Arbeit eines steuerlichen Beraters besonders gefragt.
Aber auch die korrekte Abrechnung der wichtigsten Verkehrssteuer, der Umsatzsteuer, erfordert schon bei einem kleineren Unternehmen einen erheblichen Zeitaufwand, was ein steuerlicher Berater günstiger übernehmen kann.

Jahresabschlüsse

Der Jahresabschluß wird auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung der Geschäftsvorfälle und des Vermögens eines Unternehmens zum Ende eines Abrechnungszeitraumes erstellt.
Er beinhaltet alle Leistungen und alle Aufwendungen eines Unternehmens nach vollständigen, richtigen, zeitgerechten und geordneten Aufzeichnungen in einem festgelegten Zeitraum. Er gibt Auskunft über die Wirtschaftlichkeit des betrieblichen Geschehens mit einem entsprechenden Ergebnis als Gewinn oder Verlust der unternehmerischen Leistung in diesem Zeitraum.
Der Jahresabschluss ist von den Unternehmen zusammen mit den Steuererklärungen zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer an das zuständige Finanzamt einmal im Jahr einzureichen.

Finanzbuchhaltung

Die Grundlage für eine vollständige, richtige und zeitgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens sind Buchungsbelege wie Rechnungen, Verträge, Quittungen und Bankauszüge. Aber auch interne Belege wie Lohnlisten, Inventarlisten, Dienstreiseaufzeichnungen und Fahrtenbücher gelten als Buchungsbelege.
Jeder Beleg hat gesetzlich festgelegte Mindestangaben zu enthalten. Die Belege der Bargeschäfte sind in einem Kassenbuch aufzuzeichnen. Die bargeldlosen Geschäfte (Banküberweisungen) werden auf den Bankauszügen der Geschäftsbank aufgezeichnet.
Diese Buchungsbelege sind in zeitlicher und sachlicher Ordnung auf Bestands- und Erfolgskonten so zu erfassen, dass eine Auswirkung auf das Betriebsvermögen und den betrieblichen Erfolg jederzeit ersichtlich gemacht werden kann.

In der Regel übernimmt der steuerliche Berater die inhaltliche Zuordnung und die Erfassung der in den Belegen enthaltenen Daten. Die Auswertung dieser Daten wird in der Summen- und Saldenliste, der betriebswirtschaftlichen Auswertung, der Offenen-Posten-Liste und der Umsatzsteuervoranmeldung mit Hilfe der EDV dokumentiert.
Jeder Unternehmer ist jedoch verpflichtet, Belege ordnungsgemäß in zeitlich geordneter Reihenfolge zu erstellen und aufzubewahren. Dazu gehören alle Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Verträge, Bankauszüge, Kassenbücher und Eigenbelege.

Lohnbuchhaltung

Bei eigenen Mitarbeitern des Unternehmers sind entsprechend den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen monatliche Lohnabrechnungen vorzunehmen. Die im Arbeitsvertrag festgelegte Höhe der Löhne bzw. Gehälter sind je Arbeitnehmer die Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und der Beiträge zur Sozialversicherung.
Die Lohnbuchhaltung ist so zu führen, daß jeder Arbeitnehmer im Monat eine Brutto-Netto-Abrechnung erhält, die Höhe der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages in einer Lohnsteueranmeldung erfasst werden kann und die Sozialversicherungsbeiträge in einem Beitragsnachweis für die zuständige Krankenkasse abgerechnet werden können.
Außerdem ist für jeden Arbeitnehmer ein monatliches Lohnkonto zu führen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zum Lohnsteuerabzug und Solidaritätszuschlag und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil einzuhalten.
Die finanziellen Aufwendungen für die Lohn- und Gehaltszahlungen sind Betriebsausgaben des Unternehmens.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Der Aufgabenschwerpunkt eines steuerlichen Beraters ist die Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und die Betreuung seiner Mandanten bei steuerlichen Fragen.
Mit der monatlichen Auswertung der Buchführungsergebnisse erkennt der steuerliche Berater, ob Probleme bei der Rentabilität und Liquidität des Unternehmens auftreten und kann rechtzeitig Lösungsvorschläge zur weiteren Unternehmensführung einbringen.

Auch durch die Erstellung neuer Unternehmenskonzepte mit Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einem Investitions- und Finanzierungsplanung kann man wirtschaftliche Probleme zu einer optimalen Lösung führen.

Entscheidend ist auch die richtige Auswahl der Unternehmensform.
Der Begriff des Unternehmens umfasst Einzelunternehmer und Gesellschaften -wie Personengesellschaften (GbR, OHG,KG) und Körperschaften (AG, GmbH, Unternehmergesellschaft, Limited) und Mischformen (GmbH & Co.KG, eG). Eine bestehende Unternehmensform kann auch in eine andere Unternehmensform umgewandelt werden, wenn besondere Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Mitbestimmungsrechts, des Haftungsrechts und des Steuerrechts neu gestaltet werden sollen.
Mit einer betriebswirtschaftlichen Beratung ist die Wahl der Unternehmenform bei einer Unternehmengründung mit allen Vor- und Nachteilen gründlich abzuwägen.

Existenzgründer

Existenzgründer unterschätzen oftmals die Möglichkeiten, die sich durch einen professionellen Unternehmensberater ergeben können. Mit Blick auf die in der Regel angespannte Finanzlage bei einer Neugründung wird aber hierbei an der falschen Stelle gespart.
Ausgehend vom gut durchdachten und realisierbaren Unternehmenskonzept, der Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und dem Investitions- und Finanzierungsplan sind die Voraussetzungen zur Erreichung des geplanten Unternehmenszieles in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer zu fixieren und die in der Folge auftretenden Störungen rechtzeitig zu analysieren und die Ursachen dieser Probleme zu beseitigen.

Wichtige Beratungsschwerpunkte sind u.a. auch die Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt eines Beleges (Rechnung), die ordnungsgemäße Führung eines Kassenbuches, die wichtigsten Regelungen im Umsatzsteuerrecht, notwendige Informationen bei der Einstellung von Arbeitnehmern und das Führen eines Fahrtenbuches bei gemischt genutzten Kraftfahrzeugen.